Bundesweite Aufstiegsfortbildung
„Geprüfter Personalfachkaufmann“ /
„Geprüfte Personalfachkauffrau“(IHK) in Voll- und Teilzeit (Online)

Nächster Starttermin des bundesweiten Online-Vollzeitkurses: 25.06.2025

Nächster Starttermin des bundesweiten Online-Teilzeitkurses: 04.09.2025

Sie haben die Wahl zwischen 2 Seminaren, die Sie sicher auf die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) vorbereiten:

        • als bundesweites Online-Teilzeitseminar (13,5 Monate) für 3.900,- Euro*
        • als bundesweites Online-Vollzeitseminar (9,5 Wochen) für 3.900,- Euro*

*zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,00 Euro & IHK Prüfungsgebühren (Z.B. IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)

Sie können die IHK-Prüfung also bequem an Ihrer IHK vor Ort (bundesweit) ablegen.

Mit-Geld-Zurück-Garantie! (Zufriedenheits-Garantie). Sie bestehen die theoretische und mündliche Prüfung vor Ihrer IHK oder wir geben Ihnen Ihr Geld zurück – und zwar zu 100%. Versprochen! – Schauen Sie sich in Ruhe unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst, wie unsere Kunden uns beurteilen.

„Ich habe den Lehrgang zum „Geprüften Personalfachkaufmann (IHK)“ bei Herrn Gallus besucht und war sehr zufrieden. Er hat uns „sehr gut“ auf die schriftliche Prüfung vorbereitet. Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (Präsentation & Fachgespräch) vergebe ich ein „gut“.

Gut gefallen hat mir auch, dass Herr Gallus auf Fragen oder Probleme der Teilnehmer/innen ausführlich eingegangen ist. Sehr gut fand ich die Ausrichtung der Lerninhalte auf die spätere Berufspraxis. Besonders die zusätzlichen Praxisinhalte von Prof. Dr. Kanning fand ich sehr hilfreich und empfehlenswert.

Das Lehrwerk und die DIN-A 3 Maps von Herrn Gallus fand ich ebenfalls sehr sehr gut und sie waren mir eine sehr große Hilfe beim Lernen der großen Stoffmenge.

Die Seminarzeit ging echt schnell rum und die Athmosphäre war immer locker.

Insgesamt kann ich den PFK-Vorbereitungskurs bei Herrn Gallus mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“

„Ich habe bei Herrn Gallus den Vorbereitungslehrgang zur „Geprüften Personalfachkauffrau (IHK)“ absolviert.

Für die Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung vergebe ich die Note 1. Herr Gallus hat alle Inhalte teilnehmerorientiert vermittelt. Die ständigen schriftlichen/mündlichen Übungen nach einer Lerneinheit fand ich sehr hilfreich und motivierend. Die Klausuren, die immer wieder zwischendurch stattgefunden haben, waren auch sehr hilfreich und motivierend.

Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung vergebe ich ebenfalls die Note 1. Bei der Auswahl der Präsentationsthemen und der Erstellung der inhaltlichen Gliederungen stand Herr Gallus uns immer hilfreich zur Seite und hat uns vorbildlich unterstützt. Vor der mündlichen IHK-Prüfung konnten wir alle unsere Präsentation unter Prüfungsbedingen vortragen und ein mündliches Fachgespräch wurde ebenfalls durchgeführt. Die anschließende Auswertung mit Verbesserungsvorschlägen fand ich ebenfalls sehr hilfreich.

Besonders toll und erwähnenswert fand ich die hohe Praxisorientierung im Seminar. Insgesamt kann ich den Lehrgang zur „Geprüften Personalfachkauffrau (IHK)“ bei Herrn Gallus nur weiterempfehlen.“

„Für den (Crashkurs) Lehrgang von Herrn Gallus zum „Geprüften Personalfachkaufmann (IHK)“ vergebe ich die Note sehr gut. Herr Gallus hat den Lehrgang so geplant, dass wir Teilnehmer noch 7 Wochen Zeit hatten bis zur PFK-Prüfung. Diese Zeitplanung fand ich extrem hilfreich, um sich nach Lehrgangsende richtig auf die Prüfung vorzubereiten. Bei offenen Fragen stand uns Herr Gallus immer per Mail oder Telefon zur Seite. Sehr gute Betreuung!

Ich weiß nicht, wie es gewesen wäre, wenn wir die Prüfung direkt nach dem Lehrgang geschrieben hätten. Da hätte uns viel wertvolle Vorbereitungszeit gefehlt!

Der Unterricht war sehr gut, man wurde gut mitgenommen und es wurde auch viel aus der Berufspraxis vermittelt. Die aktuellen wissenschaftlichen Studien und Übungen waren sehr hilfreich für die spätere Berufspraxis im HR Bereich, zum Beispiel das Führen von Vorstellungsgesprächen mit hochstrukturierten Interviewleitfragen. Den Besuch beim Arbeitsgericht Kassel und dem anschließenden Austausch mit der Richterin fand ich ebenfalls sehr lehrreich.  Durch die vielen Diskussionen im Seminar konnte ich auch von den Berufserfahrungen der anderen Teilnehmer profitieren.

Ich würden die Weiterbildung bei der Azubi-Manager-Akademie jederzeit wieder machen. Klare Weiterempfehlung!.

„Mir hat der Lehrgang von Herrn Gallus gut gefallen. Daher vergebe ich für die Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung zum „Geprüften Personalfachkaufmann (IHK)“ die Note 2.

Gut fand ich, dass wir Teilnehmer alle in den Unterricht mit einbezogen wurden und so tolle Diskussionen und Gespräche entstanden sind.

Sehr gut fand ich auch die Verknüpfung von Theorie und Praxis in dem Seminar. Besonders die wissenschaftlichen Inhalte aus der Wirtschafts- und Personalpsychologie fand ich spannend und lehrreich. Das ist wirklich ein Punkt, der mir einen deutlichen Mehrwert für die Berufspraxis gibt, zum Beispiel die Planung und Durchführung von hochstrukturierten Bewerberinterviews.

Die Lehrgangsunterlagen waren sehr gut und ideal zum späteren Nachschlagen in der Berufspraxis geeignet.Besonders die Mind-Maps waren sehr hilfreich beim Lernen, um die riesige Menge an Lerninhalten zu speichern!

Auch den Besuch beim Arbeitsgericht in Kassel und die anschließende Diskussion mit der Richterin fand ich sehr lehrreich. Klasse!

Das Herr Gallus für uns bis zur mündlichen Prüfung im Januar 2024 stets erreichbar war und uns alle Fragen beantwortet hat, fand ich sehr gut. Seine Hilfen und Ratschläge fand ich extrem wertvoll und hilfreich.

Wer einen Vorbereitungslehrgang zum „Geprüften Personalfachkaufmann (IHK)“ sucht, der ist bei Herrn Gallus von der Azubi-Manager-Akademie in sehr guten Händen. Klare Weiterempfehlung!

„Ich habe den Lehrgang zur „Geprüften Personalfachkauffrau (IHK)“ bei Herrn Gallus besucht und habe die Prüfung vor der IHK in München erfolgreich abgelegt.

Für die Vorbereitung auf die schriftliche IHK Prüfung vergebe ich die Note sehr gut. Alle Inhalte wurden sehr gut schriftlich, mündlich oder praktisch angewendet und geübt. Dass nach jeder Lektion eine schriftliche Prüfung geschrieben wurde, war sehr hilfreich. So konnte man sich rechtzeitig auf den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen einstellen und man erhielt als Teilnehmerin recht schnell ein Feedback über seine eigenen Leistungen.Top!

Bei der Auswahl der Prüfungsthemen für die mündliche IHK Prüfung stand Herr Gallus mir immer hilfreich zur Seite. Die Simulation einer mündlichen IHK Prüfung (Präsentation & Fachgespräch) fand ich sehr hilfreich. So konnten noch einige Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden und ich konnte mich auf die nachfolgenden Prüfungsfragen im Fachgespräch viel besser vorbereiten.

Sehr lehrreich fand ich auch den Besuch beim Arbeitsgericht Kassel. Dabei konnte man sehr gute Eindrücke vom Arbeitsrecht in der Praxis gewinnen. Auch die anschließenden Gespräche mit den Richterinnen fand ich sehr interessant. Tolles Engagement von Herr Gallus!

Sehr gut fand ich auch die Teilnehmerorientierung während des Seminars. Keine stundenlangen Monologe mit Powerpointfolien. Stattdessen wurden wir Teilnehmer immer aktiv und lebendig in den Unterricht mit einbezogen. Schöner und guter Unterricht insgesamt.

Richtig gut fand ich auch die Verknüpfung von Theorie und Praxis. Viele theoretische Inhalte wurden im Seminar praktisch angewendet und umgesetzt. Dafür vergebe ich die Note gut.

Für das Lehrwerk und die Din-A 3 Mindmaps von Herrn Gallus vergebe ich ebenfalls die Höchstnote sehr gut. Das Lehrwerk war richtig gut verständlich und einfach geschrieben. Die Praxistipps dabei fand ich auch gut. Die Mindmaps waren eine sehr gute Hilfe beim Lernen des umfangreichen Prüfungsstoffs. Top!

Ebenso kann ich Herrn Gallus als Dozent nur loben. Er kann Teilnehmer gut motivieren und Inhalte anschaulich und verständlich erklären. Er verfügt über ein umfangreiche theoretisches und praktisches Wissen und Können.

Ich persönlich kann den Lehrgang zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) bei der Azubi-Manager-Akademie nur weiterempfehlen.“


Welchen beruflichen Vorteil bietet Ihnen die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ?

    • Der Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist dem „Bachelor“ (Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule) gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie ein Anrecht auf die gleiche Bezahlung haben wie ein Universitäts- oder Fachhochschulabsolvent.
    • Für den „Bachelor“ benötigen Sie rund 3-4 Jahre an der Universität oder Fachhochschule. Für den IHK Lehrgang bei mir aber lediglich ein Jahr in Teilzeit oder 10 Wochen in Vollzeit.
    • Meine Seminarinhalte entsprechen immer dem aktuellen Forschungsstand der Wirtschafts- und Personalpsychologie, damit Sie in Ihrer Berufspraxis die Unternehmensziele effektiver und nachhaltiger realisieren können

Welche Aufgabenbereiche kann ein Personalfachkaufmann/ eine Personalfachkauffrau in einem Unternehmen oder einer Behörde übernehmen?

  • Sie  erstellen Arbeitszeugnisse für die Mitarbeiter
  • Sie sind verantwortlich für die Planung, Durchführung und Auswertung eines Assessment-Centers (AC), um die richtigen Mitarbeiter einzustellen, die die richtigen Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualifikationen besitzen
  • Sie führen Vorstellungsgespräche mit Bewerbern durch und werten diese aus
  • Sie verfassen Stellenanzeigen für zukünftige Mitarbeiter
  • Sie erstellen rechtssichere Arbeitsverträge für die zukünftigen Mitarbeiter
  • Sie wählen Fortbildungsseminare für die Mitarbeiter aus und kaufen diese am Markt ein
  • Sie erstellen Entgeltabrechnungen und kaufen die passende Software dafür ein
  • Sie sind für das Qualitätsmanagement im Personalbereich zuständig und kaufen beispielsweise Zertifizierungen ein, um diese Prozesse zu überwachen
  • Sie beraten Führungskräfte und das Management in Personalangelegenheiten
  • Sie sind für die Personalentwicklung im Unternehmen zuständig und planen gemeinsam mit den Mitarbeitern deren Karriereschritte
  • Und für Ihre eigene Karriereleiter steht Ihnen im Unternehmen oder einer Behörde der Aufstieg zur Personalreferentin / zum Personalreferenten offen. Sie können sogar zur Personalleiterin oder zum Personalleiter aufsteigen

Wichtige Links & Downloads zur Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK)

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau (IHK) – Durchfallquoten (DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag)*

Jahr / Teilnehmer / Durchgefallene TN / Durchfallquote in %

2015       2.401                 408                                     = 17%

2016       2.074                 351                                      = 17%

2017       2.039                 369                                      = 19%

2018       1.833                  348                                      = 19%

2019       1.908                  298                                      = 16%

2020       1.750                  348                                      = 19%

2021       2.027                  409                                      = 20%

2022       1.807                  362                                      = 20%

2023       1.791                   381                                      = 21%

Welche Inhalte werden im Lehrgang „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) vermittelt?

Die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) umfasst 4 Handlungsfelder sowie ein  „Situationsbezogenes Fachgespräch“

1. Personalarbeit organisieren und durchführen

Im Handlungsbereich „Personalarbeit organisieren und durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die Personalarbeit eines Unternehmens unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung organisatorisch gestalten und in diesem Rahmen mit seinen Partnern innerhalb und außerhalb der Organisation zielgerecht kommunizieren und kooperieren kann.

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

2.  Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

Im Handlungsbereich „Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung in allen Phasen der Personalbeschaffung, der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent und verantwortlich beraten und damit eine effiziente Personalbewirtschaftung gewährleisten kann.

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

3.  Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

Im Handlungsbereich „Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können.

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern

Im Handlungsbereich „Personal- und Organisationsentwicklung steuern“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen , an entsprechenden Personalentwicklungsprojekten mitarbeiten, Zusammenarbeit und Führungsqualität fördern und betriebliche Veränderungsprozesse mitgestalten kann.

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle  und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

 5. Situationsbezogenes Fachgespräch

Im Situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.

Wie genau sieht die Prüfung aus?

Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Teilen und einem mündlichen Fachgespräch.

Schriftliche Prüfung

Die Handlungsbereiche 1 – 4 sind schriftlich zu prüfen. In einer schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet.

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Situationsbezogenes Fachgespräch:

Im Handlungsbereich „Situationsbezogenes Fachgespräch“ ist eine mdl. Prüfung durchzuführen. Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, indem der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden sollen.

Dazu soll der Prüfungsteilnehmer zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das Fachgespräch höchstens 30 Min. dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer mit geeigneten Medien seine Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Die Freistellung vom situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht zulässig.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wichtige Hinweise zur Durchführung des „Situationsbezogenen Fachgespräches“

Zur Bedeutung des Fachgespräches:

In der mündlichen Prüfung, dem „situationsbezogenen Fachgespräch“, ist ein konkreter betrieblicher Beratungsauftrag der Ausgangspunkt. Dieser Beratungsauftrag ist vom Prüfungsteilnehmer zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt durch die Erstellung eines personalpolitischen Entscheidungsvorschlags und der Präsentation vor den Geschäftsführern (= Prüfungsausschussmitglieder). Das „situationsbezogene Fachgespräch“ wird somit in der Form eines „Rollenspiels“ durchgeführt. Geprägt durch den Praxisbezug der Lehrgangskonzeption ist das situationsbezogene Fachgespräch ein wichtiger Bestandteil der Prüfung. Im Rahmen dieses Gespräches können alle zur Verfügung stehenden Personaltools – von der Personalplanung bis zum Personalabbau – vernetzt und miteinander kombiniert werden. Die Prüfungsteilnehmer weisen in diesem Fachgespräch ihre persönliche Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz in Situationen mit hoher Praxisrelevanz nach.
Die angehenden Personalfachkaufleute können somit in diesem Gespräch zeigen, dass sie Ihr personalwirtschaftliches Fachwissen in betriebswirtschaftlichen Situationen anwenden können. Ein wichtiges Lern- und Prüfungsziel ist hier die angemessene und effiziente Kommunikation mit internen und externen Gesprächspartnern. In diesem Zusammenhang ist ferner der Einsatz argumentations- und präsentationstechnischer Instrumente gefragt. Das situationsbezogene Fachgespräch ist ein eigenständiges Prüfungsfach.

Die rechtlichen Grundlagen für das Fachgespräch:

> § 2 Abs. 2: „Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung (Sit. Fachgespräch) ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung … zu erbringen.“


> § 3 Abs. 5: „Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seinen/ihren Lösungsvorschlag dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.“


> § 4 Abs. 5: „Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betrieblichen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er/sie nachweisen, dass er/sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.“

Die Erstellung der Themenvorschläge für den Prüfungsausschuss:

Zur Durchführung des situationsbezogenen Fachgespräches ist der Teilnehmer verpflichtet,
zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einzureichen (§ 3 Abs. 5).
Die Aufforderung zur Abgabe der Themenvorschläge erfolgt rechtzeitig durch die IHK.

Die beiden Themenvorschläge – also die zu wählenden betrieblichen Beratungsaufträge – für
das situationsbezogene Fachgespräch können aus allen vier Handlungsbereichen der Prüfung
ausgewählt werden:

1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern

> Beide einzureichende Themenvorschläge sind gleichwertig – es gibt kein „Vorzugsthema“.

> Die beiden Themenvorschläge müssen sich inhaltlich deutlich voneinander unterscheiden.

> Jeder Themenvorschlag enthält den Namen des Prüfungsteilnehmers.

> Jeder Themenvorschlag hat einen kurzen, prägnanten Titel.

> Jeder Themenvorschlag ist mit einer beizufügenden Grobgliederung zu erläutern. Die Struktur der Grobgliederung ist vom Prüfungsteilnehmer zu erstellen. Die Grobgliederung sollte u. a. eine logische Situationsbeschreibung und eine klare Aufgaben-Problemstellung enthalten. Durch die Grobgliederung soll dem Prüfungsausschuss deutlich werden, in welcher Breite bzw. Tiefe das Thema bearbeitet wird und wie der Ablauf bzw. die Themenstellung strukturiert ist.

> Jeder Themenvorschlag mit Grobgliederung ist auf maximal einer DIN-A-4 Seite darzulegen.

> Der Prüfungsausschuss kann den Umfang des Themas begrenzen (Vgl. § 3 Abs. 5).
> Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema.

Die Durchführung des Fachgespräches:

Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten. (10 Minuten Präsentation / 20 Minuten Prüfungsgespräch). Die 10 Minuten Präsentationszeit sind vom Prüfungsteilnehmer möglichst exakt einzuhalten. Die Präsentation ist entsprechend der Präsentationszeit (10 Min.) zu erstellen.

Der Prüfungsteilnehmer ist für die Medienauswahl und für den Medieneinsatz im Rahmen der mündlichen Prüfung verantwortlich. Im Prüfungsraum stehen die folgenden Medien / Medienträger zur Verfügung: Tafel (auch magnetisch), Dokumentenkamera und Beamer, Overhead-Projektor, Flip-Chart und Pinnwand. Der Prüfungsteilnehmer kann darüber hinaus auch andere Medien einsetzen bzw. zur Prüfung mitbringen (z. B. Laptop + Beamer). Der Prüfungsteilnehmer ist dabei für den sinnvollen Einsatz und die Funktion selbst verantwortlich.

Der Prüfungsteilnehmer übereicht der Prüfungskommission im Rahmen des Fachgespräches ein kurz gefasstes Exposé (maximal drei DIN-A-4 Seiten) zur betrieblichen Situationsaufgabe in 3-facher Ausfertigung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsleistungen des Prüfungsteilnehmers im situationsbezogenen Fachgespräch durch den Prüfungsausschuss stehen folgende Kriterienbereiche im Mittelpunkt:

> Durchführung der Präsentation

> Medieneinsatz / optischer Aufbau

> Fachwissen

> Gesprächsführung

10 Gründe, warum wir der BESTE Bildungspartner für Sie sind:

Vorteil 1: Meine bundesweite Erfolgsgarantie – Sie bestehen die PFK- Prüfungen vor Ihrer zuständigen IHK – oder Sie erhalten Ihr Geld zurück! Das garantiere ich Ihnen schriftlich!

Jetzt fragen Sie sich, wie kann das sein?

Antwort: Dafür gibt es mehrere Gründe:

  1. Seminargestaltung: Das Seminar muss „handlungsorientiert“ gestaltet sein, keine reinen Vorträge. Sie sollten immer wieder Referate halten, miteinander in der Gruppe Inhalte diskutieren. Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten sollten permanent Anwendung finden, ebenso sollten Übungs- und Prüfungsaufgaben nach jeder Lerneinheit stattfinden, um den Leistungsstand aller Lernenden festzustellen und die Motivation zu steigern. Des Weiteren werden Sie so frühzeitig und effektiv auf Ihre IHK Abschlussprüfungen vorbereitet!
  2. Gute Bildungsanbieter / Dozenten haben ein eigenes Lehrwerk verfasst. Warum? – Weil die Fachbücher/Karteikarten viele Fehler aufweisen und veraltetes Wissen beinhalten. Des Weiteren fehlen wichtige neue Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung der Eignungsdiagnostik.
  3. Sie werden eine große Menge an Lerninhalten auswendig wissen müssen. Wie können Sie sich die Fülle an Informationen leicht und sicher einprägen? – Antwort: DIN-A-3-Mindmaps. Die Mindmaps sollten Ihnen vor Lehrgangsbeginn von einem guten Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Alle Inhalte des Lehrwerks sollten übersichtlich und lernergerecht auf der Mindmap dargestellt sein. Sie werden überrascht sein, wie gut und schnell Sie damit Lernerfolge erzielen. Sollte es keine kostenlosen Mindmaps zum Lernen geben bei Ihrem Bildungsanbieter, sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umsehen.
  4. Die richtig harten und schwer einprägsamen Lerninhalte sollten Sie mit einem 5-stufigen Karteikasten trainieren und das von Anfang an in Ihrem Lehrgang. Wie man mit einem 5-stufigen Karteikasten schnell und effektiv lernt, sollte ein guter Bildungsanbieter Ihnen zu Lehrgangsbeginn zwingend vermitteln. Dazu gehört selbsverständlich auch das kostenlose zur Verfügung stellen eines Karteikastens. Gibt es diesen Service nicht bei Ihrem Bildungsträger, sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umschauen.
  5. Legen Sie Wert darauf, die besten aktuellen Lernmaterialen zur Verfügung gestellt zu bekommen, denn es geht um IHREN Erfolg! Einen Anbieter ohne eigenes Lehrwerk/eigene Mindmaps/Karteikasten(-methode) sollten Sie meiden!
  6. Die Qualität eines Seminaranbieters können Sie im Vorfeld bereits oft erkennen, in dem Sie sich die Literaturliste für ein Seminar anschauen. Ein guter Bildungsanbieter verwendet Inhalte oder Bücher aus der aktuellen Forschung. Folgende Autoren sollten zwingend in der Literaturliste auftauchen und deren Inhalte Gegenstand des Seminars sein: Prof. Dr. Uwe Kanning, Prof. Dr. Simone Kauffeld, Prof. Dr. Heinz Schuler. Sollten diese Autoren nicht in der Literaturliste aufgeführt sein, nehmen Sie lieber Abstand von dem Anbieter. Schließlich wollen Sie ja nach Ihrer IHK Prüfung nicht Dutzende Seminare für teures Geld buchen, weil Sie im Lehrgang nur veraltetes Wissen und überholte Methoden kennengelernt haben, oder?

Vorteil 2: Meine Kundenreferenzen – Zufriedene Kunden sind die beste Empfehlung! Überzeugen Sie sich selbst und schauen Sie sich die vielen Bewertungen meiner ehemaligen Seminarteilnehmer/innen auf meiner Homepage an.

Vorteil 3: Ich bin Prüfer bei der IHK Kassel & IHK Göttingen: Das heißt mehr Sicherheit für Sie als Kunde. Als IHK Prüfer weiß ich nämlich genau, worauf es bei Ihren Prüfungen ankommt.

Vorteil 4: Profitieren Sie vom Aufstiegs-BAföG und sparen Sie 75% aller Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50% Nachlass erhalten Sie sofort auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. – Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie nochmals 50% Nachlass auf den fälligen 50% Darlehensanteil.

Vorteil 5: Meine einzigartige WhatsApp-Betreuung: – Teilnehmer/-innen haben ständig Fragen, z.B. bei Prüfungsfragen oder Lehrgangsinhalten, und wünschen sich eine schnelle Hilfe. Damit haben Sie praktisch rund um die Uhr die Möglichkeit, mir Fragen zu stellen bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung.

Vorteil 6: Aufstiegsprämienbonus für Absolventen: Viele Kammerbezirke schenken den Absolventen nach erfolgreich bestandener Prüfung Geld. Alle Teilnehmer, die zum Beispiel in Hessen ihre Prüfung ablegen, erhalten 3.500,- Euro geschenkt.

Vorteil 7: Leistung lohnt sich: Die besten Berufsabsolventen erhalten ein Weiterbildungsstipendium – Haben Sie ihre berufliche Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Note gut) oder besser abgelegt?- Bravo! Denn jetzt honoriert der Staat Ihre Leistung und finanziert Ihnen Ihre Weiterbildung zur/zum Personalfachkauffrau/-mann zu 100%.

Vorteil 8: Sind Sie knapp bei Kasse? – Kein Problem! Bei mir ist eine Ratenzahlung jederzeit möglich.

Vorteil 9: Profitieren Sie von kleinen Teilnehmergruppen mit maximal 13 Personen und steigern Sie so Ihren Lernerfolg.

Vorteil 10: Meine Seminarinhalte entsprechen immer dem aktuellen Forschungsstand der Wirtschafts- und Personalpsychologie, damit Sie in Ihrer Berufspraxis die Unternehmensziele effektiver und nachhaltiger realisieren können.

Gerade der Vorteil 10 ist besonders wichtig für Sie! – Warum? Weil die Lehrwerke / Karteikarten, die üblicherweise in den PFK Lehrgängen deutschlandweit verwendet werden, überwiegend veraltetes oder falsches Wissen beinhalten. – Beispiele gefällig?

  • Hier werden oft die bereits wissenschaftlich widerlegten dummen Bewerberfragen empfohlen (Z. B. Warum sollten wir Sie einstellen? Was sind Ihre Stärken?…) Sollten Sie diese in Ihrer Berufspraxis tatsächlich anwenden, sind Sie als Personaler/in leider untauglich.
  • Bewertung der Bewerbungsunterlagen als hartes Auswahlkriterium: Hier sind zahlreiche Hinweise in Ihren Lehrwerken zu finden, die vollkommener Blödsinn sind. Da wird Ihnen empfohlen, dass Sie ein Anschreiben oder Lebenslauf anhand bestimmter „Pseudokriterien“ (Z.B. Dauer der Berufserfahrung, Lücken im Lebenslauf…) bewerten können, um Aussagen über die berufliche Leistung der Bewerber zu treffen. Leider ist der Stand der Forschung in der Eignungsdiagnostik ein anderer. Sollten Sie ein Lehrbuch haben, welches diese „Weisheiten“ beeinhaltet und empfiehlt, werfen Sie es weg. Sonst werden Sie ein/e Personaler/in zweiter Klasse.
  • Blättern Sie mal in Ihrem Lehrwerk. Finden Sie da einen Beurteilungsbogen als Vorlage mit 2 Skalen? Auf der linken Skala, finden Sie da Beurteilungskriterien wie Pünktlichkeit, Führungsstärke…? und rechts ein Bewertungsschema von 0 – 10 in Form von Zahlen oder Smilies? – Dann werfen Sie dieses Lehrwerk sofort weg. Solche Beurteilungsbögen sind völlig veraltet. Damit arbeitet kein erfolgreiches Unternehmen mehr. Oder wollen Sie zurück in die 80er Jahre, wo die gute alte Schreibmaschine noch massenhaft in Büros zu finden war? – Wohl kaum, oder?
  • Sie lernen die „Zwei-Faktoren-Theorie“ von Frederick Herzberg in Ihrem Seminar, weil diese längt wissenschaftlich widerlegte Methode zur Motivation der Mitarbeiter in Ihrem Lehrwerk steht? – Bedauerlich. Denn dann lernen Sie wieder unnützes Wissen, das Sie auf KEINEN Fall in Ihrer Berufspraxis anwenden sollten!
  • Sie lernen die „Maslowsche Bedürfnispyramide“ , um die menschlichen Bedürfnisse und ihre Auswirkungen auf die menschliche Motivation kennen zu lernen? – Bedauerlich. Auch diese Theorie ist wissenschaftlich bereits widerlegt und somit kalter Kaffee. Steht diese in Ihrem Lehrwerk, schmeißen sie es am besten weg, sonst kommen Sie noch auf die grandiose Idee, diese „Empfehlungen“ in der Berufspraxis anzuwenden!

Was bringt es Ihnen also, wenn Sie ein Seminar besuchen, dass sich auf aktuelle wissenschaftliche Fachliteratur/ Studien stützt?

Nutzen 1: Sie werden als Personaler/in besser auf die Aufgaben im Personalbereich vorbereitet, weil Sie praxisnahes Wissen aus der aktuellen wissenschaftlichen Eignungsdiagnostik erwerben und dieses Wissen dann praktisch anwenden während meines Seminars (z.B. hochstrukturierte Bewerberinterviews führen).

Dadurch werden Sie im Bewerberauswahlprozess die besten Bewerber identifizieren können, was folglich dazu führt, dass die Fehlbesetzungs- und Krankenquote in Ihrem Unternehmen sinkt.

Gleichzeitig wird die Arbeitsproduktivität der eingestellten Mitarbeiter steigen und somit verbessert sich langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Ebenso wird die Motivation und Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeiter/innen zunehmen.

Nutzen 2: Durch Ihr erworbenes Know-how in meinem Seminar werden Sie Ihre Aufgaben in der Personalabteilung qualitativ besser ausführen. Durch die auf Dauer bessere Arbeitsqualität haben Sie die Chance, beruflich aufzusteigen und ein wesentlich höheres Einkommen zu generieren. Nur durch Ihre persönliche Leistung werden Sie dauerhaft Ihren Arbeitgeber überzeugen!

Nutzen 3: Das Seminar „Hochstrukturierte Bewerberinterviews planen und erfolgreich durchführen“ im Wert von 350,- Euro ist bereits in MEINEM  PFK – Lehrgang integriert! Sie haben also gegenüber anderen Lehrgängen einen Preis- und Praxisvorteil!

Staatliche Förderungen

(Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsprämie und Weiterbildungsstipendium)

Sie streben die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) an? –  Dann stehen Ihnen für diesen Lehrgang (inklusive Ausbilderschein / AdA) drei mögliche Fördermöglichkeiten offen:

1. Die Aufstiegsprämien der jeweiligen Bundesländer im Überblick

und

2. Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

und

3. Das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)


1. Die „Aufstiegsprämie“ der jeweiligen Bundesländer im Überblick

Bonus für erfolgreiche IHK-Absolventinnen und Absolventen in der Aufstiegsfortbildung
Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort der jeweiligen Bundesländer gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.
Die Aufstiegsprämien, die derzeit für das erfolgreiche Ablegen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann“ (IHK) gezahlt werden, finden Sie nachfolgend im Überblick:

•Hessen 3.500 Euro

•Rheinland-Pfalz 2.000 Euro

•Bremen 4.000 Euro

•Hamburg 1.000 Euro

•Niedersachsen 1.000 Euro

•NRW 0,- Euro

•Bayern 3.000 Euro

•Baden-Württemberg  0,- Euro

•Berlin 0,- Euro

•Brandenburg 0,- Euro

•Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro

•Saarland 1.000 Euro

•Sachsen 2.000 Euro

•Sachsen-Anhalt 0,- Euro

•Schleswig-Holstein 0,- Euro

•Thüringen 0,- Euro

Voraussetzungen

Für Antragsberechtigte, die ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland abgelegt haben, gilt, dass ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im jeweiligen Bundesland liegen muss.

Antragsverfahren

Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website Ihrer zuständigen IHK einzureichen. (Zum Beispiel im Bundesland Hessen: Hessischer Industrie- und Handelskammertag www.hihk.de/aufstiegspraemie  ) Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.

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2. Das Aufstiegs-BAföG

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.

Die drei Fortbildungsstufen sind:

  • Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Gefördert werden ebenso Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).

Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- sowie in Teilzeitzeit gefördert werden.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Wer wird gefördert?

Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Mit dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.

Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, können Sie eine AFBG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.

Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für Sie in Betracht.

Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.

Wie wird gefördert?

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

© Grafik: BMBF

Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Beitrag zum Lebensunterhalt

© Grafik: BMBF

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und leben nicht dauerhaft getrennt? Dann erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro.

Haben Sie Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben? Dann erhöht sich der maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro je Kind.

Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten Sie darüber hinaus auch bei Vollzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Passgenaue Förderung

© Grafik: BMBF

Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie um 630 Euro. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.

Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro, bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.

Ihr Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.

Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.

Sie haben Fragen zum Aufstiegs-BaföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ?

Zu den Themen

  • Förderrechner
  • Antragsformulare
  • Online-Antrag
  • Informationsmaterialien
  • Telefonische „Info-Hotline“

finden Sie hier (Link> https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ ausführliche Antworten.

Selbstverständlich dürfen Sie sich bei Fragen auch gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

3. Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss ist der 1. Dezember eines Jahres.
Leistungen
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer – unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin – als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Höchstförderung 7.200 EUR. Das sind jährlich 2.400 EUR – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 7.200 EUR. Förderfähig sind
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung,
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus
Wer führt das Förderprogramm durch?
Vor Ort wird das Programm von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg durchgeführt. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall. Sie entscheidet nach Maßgaben der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Downloads in der Übersicht

Termine für die nächsten bundesweiten Lehrgänge „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) 2025 in Vollzeit (Online) und Teilzeit (Online)


Vollzeitlehrgang (Onlineseminar)

Seminarbeginn:  25.06. – 30.08.2025 (Vollzeit)

Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag (08.00 – 17.00 Uhr)

Gesamtzeitraum:  9,5 Wochen

Unterrichtszeit: 500 Stunden zuzüglich Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (=situationsbezogenes Fachgespräch) unter Prüfungsbedingungen

Online-Konferenzsoftware: Zoom

Kursgebühr: 3.900,- Euro zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,- Euro & IHK-Prüfungsgebühren: Bitte wenden Sie sich an Ihre IHK vor Ort. (Zum Beispiel: IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)

Der bundesweite IHK-Anmeldeschluss für die Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist am 30.06.2025. Die bundesweiten schriftlichen Prüfungen finden am 29.10.2025 und am 30.10.2025 statt. Die bundesweiten mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich im Januar/Februar 2026 statt.

Ort der Prüfung: Sie können die IHK Prüfung wahlweise bei Ihnen vor Ort ablegen oder in Kassel.

Unseren Informationsflyer sowie das Anmeldungsformular zum Online-Lehrgang finden Sie nachfolgend als Download:

Download 1: Flyer_Personalfachkaufmann_Vollzeit

Download 2: Anmeldung_PFK_Online_Vollzeitkurs_2025_MQ

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Teilzeitlehrgang (Onlineseminar)

Seminarbeginn: 04.09.2025 – 24.10.2026 (Teilzeit)

Unterrichtszeiten: Donnerstag (18.00 – 21.15 Uhr) und Samstag (08.00 – 14.15 Uhr)

Gesamtzeitraum: 13,5 Monate

Unterrichtszeit: 500 Stunden zuzüglich Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (=situationsbezogenes Fachgespräch) unter Prüfungsbedingungen

Kursgebühr: 3.900,- Euro zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,- Euro & IHK-Prüfungsgebühren: Bitte wenden Sie sich an Ihre IHK vor Ort. (Zum Beispiel IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)

Der bundesweite IHK-Anmeldeschluss für die Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist am 30.06.2026. Die bundesweiten schriftlichen Prüfungen finden am 28.10.2026 und am 29.10.2026 statt. Die bundesweiten mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich im Januar/Februar 2027 statt.

Ort der Prüfung: Sie können die IHK Prüfung wahlweise bei Ihnen vor Ort ablegen oder in Kassel.

Unseren Informationsflyer sowie das Anmeldungsformular zum Online-Lehrgang finden Sie nachfolgend als Download:

Download 1: Flyer_Personalfachkaufmann_Teilzeit

Download 2: Anmeldung_PFK_Online_Teilzeitkurs_2025_MQ

Bundesweite Zulassungsvoraussetzungen der Industrie- und Handelskammern, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss im Personalbereich abgeleistet sein oder wesentliche Bezüge zum Personalbereich haben. Bis zur Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“/„Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignung) nachgewiesen werden.

Sie haben Fragen? – Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter.

Wo: Online (Den Link zur Veranstaltung senden wir Ihnen gern per Mail zu)

Wer: Alle Interessenten, die sich für eine berufliche Weiterbildung/Aufstiegsfortbildung im Personalbereich interessieren (bundesweit)

Wann: 18.00 – 20.00 Uhr.

Themen der Veranstaltung:

  • Vorstellung des Dozenten
  • Nutzen/Vorteile des IHK Abschlusses „Geprüfte Personalfachkauffrau“ / „Geprüfter Personalfachkaufmann
  • Was ist „Wirtschafts- und Personalpsychologie“ und welchen Nutzen haben Sie als Teilnehmer/in davon in der Berufspraxis?
  • Vorstellung der Seminarinhalte (gemäß Rahmenplan) und meine zusätzlichen praxisorientierten Lerninhalte und Lernhilfen (Din-A 3 Mind-Maps, eigenes Lehrwerk)
  • Vorstellung der Fachliteratur (z.B. Prof. Dr. Uwe Kanning, Prof. Dr. Simone Kauffeld, Prof. Dr. Heinz Schuler et al.)
  • Ablauf des Seminars
  • Ablauf der IHK Prüfungen (bundesweit einheitlich)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Aufstiegsförderung (AFBG) & KFW-Bank & Bildungsurlaub
  • Erfolgsprämien der bundesweiten Industrie- und Handelskammern
  • Fragen der Teilnehmer/innen

Haben Sie Interesse teilzunehmen? – Gern senden wir Ihnen den Link per Mail zu. Sie können uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Wir freuen uns auf interessante Gespräche mit Ihnen.

Ihr Marc-Michael Gallus