Bundesweite Aufstiegsfortbildung
„Geprüfter Personalfachkaufmann“ /
„Geprüfte Personalfachkauffrau“(IHK) in Voll- und Teilzeit (Online)
Nächster Starttermin des bundesweiten Online-Vollzeitkurses: 25.06.2025
Nächster Starttermin des bundesweiten Online-Teilzeitkurses: 04.09.2025
Sie haben die Wahl zwischen 2 Seminaren, die Sie sicher auf die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) vorbereiten:
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- als bundesweites Online-Teilzeitseminar (13,5 Monate) für 3.900,- Euro*
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- als bundesweites Online-Vollzeitseminar (9,5 Wochen) für 3.900,- Euro*
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*zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,00 Euro & IHK Prüfungsgebühren (Z.B. IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)
Sie können die IHK-Prüfung also bequem an Ihrer IHK vor Ort (bundesweit) ablegen.
Mit-Geld-Zurück-Garantie! (Zufriedenheits-Garantie). Sie bestehen die theoretische und mündliche Prüfung vor Ihrer IHK oder wir geben Ihnen Ihr Geld zurück – und zwar zu 100%. Versprochen! – Schauen Sie sich in Ruhe unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst, wie unsere Kunden uns beurteilen.
Welchen beruflichen Vorteil bietet Ihnen die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ?
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- Der Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist dem „Bachelor“ (Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule) gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie ein Anrecht auf die gleiche Bezahlung haben wie ein Universitäts- oder Fachhochschulabsolvent.
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- Für den „Bachelor“ benötigen Sie rund 3-4 Jahre an der Universität oder Fachhochschule. Für den IHK Lehrgang bei mir aber lediglich ein Jahr in Teilzeit oder 10 Wochen in Vollzeit.
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- Meine Seminarinhalte entsprechen immer dem aktuellen Forschungsstand der Wirtschafts- und Personalpsychologie, damit Sie in Ihrer Berufspraxis die Unternehmensziele effektiver und nachhaltiger realisieren können
Welche Aufgabenbereiche kann ein Personalfachkaufmann/ eine Personalfachkauffrau in einem Unternehmen oder einer Behörde übernehmen?
- Sie erstellen Arbeitszeugnisse für die Mitarbeiter
- Sie sind verantwortlich für die Planung, Durchführung und Auswertung eines Assessment-Centers (AC), um die richtigen Mitarbeiter einzustellen, die die richtigen Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualifikationen besitzen
- Sie führen Vorstellungsgespräche mit Bewerbern durch und werten diese aus
- Sie verfassen Stellenanzeigen für zukünftige Mitarbeiter
- Sie erstellen rechtssichere Arbeitsverträge für die zukünftigen Mitarbeiter
- Sie wählen Fortbildungsseminare für die Mitarbeiter aus und kaufen diese am Markt ein
- Sie erstellen Entgeltabrechnungen und kaufen die passende Software dafür ein
- Sie sind für das Qualitätsmanagement im Personalbereich zuständig und kaufen beispielsweise Zertifizierungen ein, um diese Prozesse zu überwachen
- Sie beraten Führungskräfte und das Management in Personalangelegenheiten
- Sie sind für die Personalentwicklung im Unternehmen zuständig und planen gemeinsam mit den Mitarbeitern deren Karriereschritte
- Und für Ihre eigene Karriereleiter steht Ihnen im Unternehmen oder einer Behörde der Aufstieg zur Personalreferentin / zum Personalreferenten offen. Sie können sogar zur Personalleiterin oder zum Personalleiter aufsteigen
Wichtige Links & Downloads zur Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK)
- Verordnung zum „Geprüften Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) (Download> Verordnung_Personalfachkaufmann_07-2010
- Zuständige Mitarbeiterin bei der IHK Kassel-Marburg für Ihre Rückfragen: Frau Bärbel Rudolff, (Link> https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/pruefung/personalfachkaufmann/4084866
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Kassel-Marburg (Stand: 2020), (Download> pruefungsordnung-fuer-fortbildungspruefungen-der-ihk-kassel-marburg_neu
- FAQ zu Ihrer IHK Fortbildungsprüfung. (Sehr informativ und hilfreich) (Link> https://www.ihk-kassel.de/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/weiterbildung/faq/weiterbildung-faqs-4187608
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau (IHK) – Durchfallquoten (DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag)*
Jahr / Teilnehmer / Durchgefallene TN / Durchfallquote in %
2015 2.401 408 = 17%
2016 2.074 351 = 17%
2017 2.039 369 = 19%
2018 1.833 348 = 19%
2019 1.908 298 = 16%
2020 1.750 348 = 19%
2021 2.027 409 = 20%
2022 1.807 362 = 20%
2023 1.791 381 = 21%
Welche Inhalte werden im Lehrgang „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) vermittelt?
Die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) umfasst 4 Handlungsfelder sowie ein „Situationsbezogenes Fachgespräch“
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
Im Handlungsbereich „Personalarbeit organisieren und durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die Personalarbeit eines Unternehmens unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung organisatorisch gestalten und in diesem Rahmen mit seinen Partnern innerhalb und außerhalb der Organisation zielgerecht kommunizieren und kooperieren kann.
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Im Handlungsbereich „Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung in allen Phasen der Personalbeschaffung, der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent und verantwortlich beraten und damit eine effiziente Personalbewirtschaftung gewährleisten kann.
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Im Handlungsbereich „Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können.
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Im Handlungsbereich „Personal- und Organisationsentwicklung steuern“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen , an entsprechenden Personalentwicklungsprojekten mitarbeiten, Zusammenarbeit und Führungsqualität fördern und betriebliche Veränderungsprozesse mitgestalten kann.
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Im Situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.
Ablauf der Prüfung
„Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK)
Wie genau sieht die Prüfung aus?
Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Teilen und einem mündlichen Fachgespräch.
Schriftliche Prüfung
Die Handlungsbereiche 1 – 4 sind schriftlich zu prüfen. In einer schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Situationsbezogenes Fachgespräch:
Im Handlungsbereich „Situationsbezogenes Fachgespräch“ ist eine mdl. Prüfung durchzuführen. Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, indem der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden sollen.
Dazu soll der Prüfungsteilnehmer zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das Fachgespräch höchstens 30 Min. dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer mit geeigneten Medien seine Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Die Freistellung vom situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht zulässig.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wichtige Hinweise zur Durchführung des „Situationsbezogenen Fachgespräches“
Zur Bedeutung des Fachgespräches:
In der mündlichen Prüfung, dem „situationsbezogenen Fachgespräch“, ist ein konkreter betrieblicher Beratungsauftrag der Ausgangspunkt. Dieser Beratungsauftrag ist vom Prüfungsteilnehmer zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt durch die Erstellung eines personalpolitischen Entscheidungsvorschlags und der Präsentation vor den Geschäftsführern (= Prüfungsausschussmitglieder). Das „situationsbezogene Fachgespräch“ wird somit in der Form eines „Rollenspiels“ durchgeführt. Geprägt durch den Praxisbezug der Lehrgangskonzeption ist das situationsbezogene Fachgespräch ein wichtiger Bestandteil der Prüfung. Im Rahmen dieses Gespräches können alle zur Verfügung stehenden Personaltools – von der Personalplanung bis zum Personalabbau – vernetzt und miteinander kombiniert werden. Die Prüfungsteilnehmer weisen in diesem Fachgespräch ihre persönliche Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz in Situationen mit hoher Praxisrelevanz nach.
Die angehenden Personalfachkaufleute können somit in diesem Gespräch zeigen, dass sie Ihr personalwirtschaftliches Fachwissen in betriebswirtschaftlichen Situationen anwenden können. Ein wichtiges Lern- und Prüfungsziel ist hier die angemessene und effiziente Kommunikation mit internen und externen Gesprächspartnern. In diesem Zusammenhang ist ferner der Einsatz argumentations- und präsentationstechnischer Instrumente gefragt. Das situationsbezogene Fachgespräch ist ein eigenständiges Prüfungsfach.
Die rechtlichen Grundlagen für das Fachgespräch:
> § 2 Abs. 2: „Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung (Sit. Fachgespräch) ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung … zu erbringen.“
> § 3 Abs. 5: „Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seinen/ihren Lösungsvorschlag dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.“
> § 4 Abs. 5: „Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betrieblichen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er/sie nachweisen, dass er/sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.“
Die Erstellung der Themenvorschläge für den Prüfungsausschuss:
Zur Durchführung des situationsbezogenen Fachgespräches ist der Teilnehmer verpflichtet,
zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einzureichen (§ 3 Abs. 5).
Die Aufforderung zur Abgabe der Themenvorschläge erfolgt rechtzeitig durch die IHK.
Die beiden Themenvorschläge – also die zu wählenden betrieblichen Beratungsaufträge – für
das situationsbezogene Fachgespräch können aus allen vier Handlungsbereichen der Prüfung
ausgewählt werden:
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
> Beide einzureichende Themenvorschläge sind gleichwertig – es gibt kein „Vorzugsthema“.
> Die beiden Themenvorschläge müssen sich inhaltlich deutlich voneinander unterscheiden.
> Jeder Themenvorschlag enthält den Namen des Prüfungsteilnehmers.
> Jeder Themenvorschlag hat einen kurzen, prägnanten Titel.
> Jeder Themenvorschlag ist mit einer beizufügenden Grobgliederung zu erläutern. Die Struktur der Grobgliederung ist vom Prüfungsteilnehmer zu erstellen. Die Grobgliederung sollte u. a. eine logische Situationsbeschreibung und eine klare Aufgaben-Problemstellung enthalten. Durch die Grobgliederung soll dem Prüfungsausschuss deutlich werden, in welcher Breite bzw. Tiefe das Thema bearbeitet wird und wie der Ablauf bzw. die Themenstellung strukturiert ist.
> Jeder Themenvorschlag mit Grobgliederung ist auf maximal einer DIN-A-4 Seite darzulegen.
> Der Prüfungsausschuss kann den Umfang des Themas begrenzen (Vgl. § 3 Abs. 5).
> Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema.
Die Durchführung des Fachgespräches:
Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten. (10 Minuten Präsentation / 20 Minuten Prüfungsgespräch). Die 10 Minuten Präsentationszeit sind vom Prüfungsteilnehmer möglichst exakt einzuhalten. Die Präsentation ist entsprechend der Präsentationszeit (10 Min.) zu erstellen.
Der Prüfungsteilnehmer ist für die Medienauswahl und für den Medieneinsatz im Rahmen der mündlichen Prüfung verantwortlich. Im Prüfungsraum stehen die folgenden Medien / Medienträger zur Verfügung: Tafel (auch magnetisch), Dokumentenkamera und Beamer, Overhead-Projektor, Flip-Chart und Pinnwand. Der Prüfungsteilnehmer kann darüber hinaus auch andere Medien einsetzen bzw. zur Prüfung mitbringen (z. B. Laptop + Beamer). Der Prüfungsteilnehmer ist dabei für den sinnvollen Einsatz und die Funktion selbst verantwortlich.
Der Prüfungsteilnehmer übereicht der Prüfungskommission im Rahmen des Fachgespräches ein kurz gefasstes Exposé (maximal drei DIN-A-4 Seiten) zur betrieblichen Situationsaufgabe in 3-facher Ausfertigung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsleistungen des Prüfungsteilnehmers im situationsbezogenen Fachgespräch durch den Prüfungsausschuss stehen folgende Kriterienbereiche im Mittelpunkt:
> Durchführung der Präsentation
> Medieneinsatz / optischer Aufbau
> Fachwissen
> Gesprächsführung
10 Gründe, warum wir der BESTE Bildungspartner für Sie sind:
Vorteil 1: Meine bundesweite Erfolgsgarantie – Sie bestehen die PFK- Prüfungen vor Ihrer zuständigen IHK – oder Sie erhalten Ihr Geld zurück! Das garantiere ich Ihnen schriftlich!
Jetzt fragen Sie sich, wie kann das sein?
Antwort: Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Seminargestaltung: Das Seminar muss „handlungsorientiert“ gestaltet sein, keine reinen Vorträge. Sie sollten immer wieder Referate halten, miteinander in der Gruppe Inhalte diskutieren. Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten sollten permanent Anwendung finden, ebenso sollten Übungs- und Prüfungsaufgaben nach jeder Lerneinheit stattfinden, um den Leistungsstand aller Lernenden festzustellen und die Motivation zu steigern. Des Weiteren werden Sie so frühzeitig und effektiv auf Ihre IHK Abschlussprüfungen vorbereitet!
- Gute Bildungsanbieter / Dozenten haben ein eigenes Lehrwerk verfasst. Warum? – Weil die Fachbücher/Karteikarten viele Fehler aufweisen und veraltetes Wissen beinhalten. Des Weiteren fehlen wichtige neue Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung der Eignungsdiagnostik.
- Sie werden eine große Menge an Lerninhalten auswendig wissen müssen. Wie können Sie sich die Fülle an Informationen leicht und sicher einprägen? – Antwort: DIN-A-3-Mindmaps. Die Mindmaps sollten Ihnen vor Lehrgangsbeginn von einem guten Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Alle Inhalte des Lehrwerks sollten übersichtlich und lernergerecht auf der Mindmap dargestellt sein. Sie werden überrascht sein, wie gut und schnell Sie damit Lernerfolge erzielen. Sollte es keine kostenlosen Mindmaps zum Lernen geben bei Ihrem Bildungsanbieter, sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umsehen.
- Die richtig harten und schwer einprägsamen Lerninhalte sollten Sie mit einem 5-stufigen Karteikasten trainieren und das von Anfang an in Ihrem Lehrgang. Wie man mit einem 5-stufigen Karteikasten schnell und effektiv lernt, sollte ein guter Bildungsanbieter Ihnen zu Lehrgangsbeginn zwingend vermitteln. Dazu gehört selbsverständlich auch das kostenlose zur Verfügung stellen eines Karteikastens. Gibt es diesen Service nicht bei Ihrem Bildungsträger, sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umschauen.
- Legen Sie Wert darauf, die besten aktuellen Lernmaterialen zur Verfügung gestellt zu bekommen, denn es geht um IHREN Erfolg! Einen Anbieter ohne eigenes Lehrwerk/eigene Mindmaps/Karteikasten(-methode) sollten Sie meiden!
- Die Qualität eines Seminaranbieters können Sie im Vorfeld bereits oft erkennen, in dem Sie sich die Literaturliste für ein Seminar anschauen. Ein guter Bildungsanbieter verwendet Inhalte oder Bücher aus der aktuellen Forschung. Folgende Autoren sollten zwingend in der Literaturliste auftauchen und deren Inhalte Gegenstand des Seminars sein: Prof. Dr. Uwe Kanning, Prof. Dr. Simone Kauffeld, Prof. Dr. Heinz Schuler. Sollten diese Autoren nicht in der Literaturliste aufgeführt sein, nehmen Sie lieber Abstand von dem Anbieter. Schließlich wollen Sie ja nach Ihrer IHK Prüfung nicht Dutzende Seminare für teures Geld buchen, weil Sie im Lehrgang nur veraltetes Wissen und überholte Methoden kennengelernt haben, oder?
Vorteil 2: Meine Kundenreferenzen – Zufriedene Kunden sind die beste Empfehlung! Überzeugen Sie sich selbst und schauen Sie sich die vielen Bewertungen meiner ehemaligen Seminarteilnehmer/innen auf meiner Homepage an.
Vorteil 3: Ich bin Prüfer bei der IHK Kassel & IHK Göttingen: Das heißt mehr Sicherheit für Sie als Kunde. Als IHK Prüfer weiß ich nämlich genau, worauf es bei Ihren Prüfungen ankommt.
Vorteil 4: Profitieren Sie vom Aufstiegs-BAföG und sparen Sie 75% aller Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50% Nachlass erhalten Sie sofort auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. – Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie nochmals 50% Nachlass auf den fälligen 50% Darlehensanteil.
Vorteil 5: Meine einzigartige WhatsApp-Betreuung: – Teilnehmer/-innen haben ständig Fragen, z.B. bei Prüfungsfragen oder Lehrgangsinhalten, und wünschen sich eine schnelle Hilfe. Damit haben Sie praktisch rund um die Uhr die Möglichkeit, mir Fragen zu stellen bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung.
Vorteil 6: Aufstiegsprämienbonus für Absolventen: Viele Kammerbezirke schenken den Absolventen nach erfolgreich bestandener Prüfung Geld. Alle Teilnehmer, die zum Beispiel in Hessen ihre Prüfung ablegen, erhalten 3.500,- Euro geschenkt.
Vorteil 7: Leistung lohnt sich: Die besten Berufsabsolventen erhalten ein Weiterbildungsstipendium – Haben Sie ihre berufliche Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Note gut) oder besser abgelegt?- Bravo! Denn jetzt honoriert der Staat Ihre Leistung und finanziert Ihnen Ihre Weiterbildung zur/zum Personalfachkauffrau/-mann zu 100%.
Vorteil 8: Sind Sie knapp bei Kasse? – Kein Problem! Bei mir ist eine Ratenzahlung jederzeit möglich.
Vorteil 9: Profitieren Sie von kleinen Teilnehmergruppen mit maximal 13 Personen und steigern Sie so Ihren Lernerfolg.
Vorteil 10: Meine Seminarinhalte entsprechen immer dem aktuellen Forschungsstand der Wirtschafts- und Personalpsychologie, damit Sie in Ihrer Berufspraxis die Unternehmensziele effektiver und nachhaltiger realisieren können.
Gerade der Vorteil 10 ist besonders wichtig für Sie! – Warum? Weil die Lehrwerke / Karteikarten, die üblicherweise in den PFK Lehrgängen deutschlandweit verwendet werden, überwiegend veraltetes oder falsches Wissen beinhalten. – Beispiele gefällig?
- Hier werden oft die bereits wissenschaftlich widerlegten dummen Bewerberfragen empfohlen (Z. B. Warum sollten wir Sie einstellen? Was sind Ihre Stärken?…) Sollten Sie diese in Ihrer Berufspraxis tatsächlich anwenden, sind Sie als Personaler/in leider untauglich.
- Bewertung der Bewerbungsunterlagen als hartes Auswahlkriterium: Hier sind zahlreiche Hinweise in Ihren Lehrwerken zu finden, die vollkommener Blödsinn sind. Da wird Ihnen empfohlen, dass Sie ein Anschreiben oder Lebenslauf anhand bestimmter „Pseudokriterien“ (Z.B. Dauer der Berufserfahrung, Lücken im Lebenslauf…) bewerten können, um Aussagen über die berufliche Leistung der Bewerber zu treffen. Leider ist der Stand der Forschung in der Eignungsdiagnostik ein anderer. Sollten Sie ein Lehrbuch haben, welches diese „Weisheiten“ beeinhaltet und empfiehlt, werfen Sie es weg. Sonst werden Sie ein/e Personaler/in zweiter Klasse.
- Blättern Sie mal in Ihrem Lehrwerk. Finden Sie da einen Beurteilungsbogen als Vorlage mit 2 Skalen? Auf der linken Skala, finden Sie da Beurteilungskriterien wie Pünktlichkeit, Führungsstärke…? und rechts ein Bewertungsschema von 0 – 10 in Form von Zahlen oder Smilies? – Dann werfen Sie dieses Lehrwerk sofort weg. Solche Beurteilungsbögen sind völlig veraltet. Damit arbeitet kein erfolgreiches Unternehmen mehr. Oder wollen Sie zurück in die 80er Jahre, wo die gute alte Schreibmaschine noch massenhaft in Büros zu finden war? – Wohl kaum, oder?
- Sie lernen die „Zwei-Faktoren-Theorie“ von Frederick Herzberg in Ihrem Seminar, weil diese längt wissenschaftlich widerlegte Methode zur Motivation der Mitarbeiter in Ihrem Lehrwerk steht? – Bedauerlich. Denn dann lernen Sie wieder unnützes Wissen, das Sie auf KEINEN Fall in Ihrer Berufspraxis anwenden sollten!
- Sie lernen die „Maslowsche Bedürfnispyramide“ , um die menschlichen Bedürfnisse und ihre Auswirkungen auf die menschliche Motivation kennen zu lernen? – Bedauerlich. Auch diese Theorie ist wissenschaftlich bereits widerlegt und somit kalter Kaffee. Steht diese in Ihrem Lehrwerk, schmeißen sie es am besten weg, sonst kommen Sie noch auf die grandiose Idee, diese „Empfehlungen“ in der Berufspraxis anzuwenden!
Was bringt es Ihnen also, wenn Sie ein Seminar besuchen, dass sich auf aktuelle wissenschaftliche Fachliteratur/ Studien stützt?
Nutzen 1: Sie werden als Personaler/in besser auf die Aufgaben im Personalbereich vorbereitet, weil Sie praxisnahes Wissen aus der aktuellen wissenschaftlichen Eignungsdiagnostik erwerben und dieses Wissen dann praktisch anwenden während meines Seminars (z.B. hochstrukturierte Bewerberinterviews führen).
Dadurch werden Sie im Bewerberauswahlprozess die besten Bewerber identifizieren können, was folglich dazu führt, dass die Fehlbesetzungs- und Krankenquote in Ihrem Unternehmen sinkt.
Gleichzeitig wird die Arbeitsproduktivität der eingestellten Mitarbeiter steigen und somit verbessert sich langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Ebenso wird die Motivation und Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeiter/innen zunehmen.
Nutzen 2: Durch Ihr erworbenes Know-how in meinem Seminar werden Sie Ihre Aufgaben in der Personalabteilung qualitativ besser ausführen. Durch die auf Dauer bessere Arbeitsqualität haben Sie die Chance, beruflich aufzusteigen und ein wesentlich höheres Einkommen zu generieren. Nur durch Ihre persönliche Leistung werden Sie dauerhaft Ihren Arbeitgeber überzeugen!
Nutzen 3: Das Seminar „Hochstrukturierte Bewerberinterviews planen und erfolgreich durchführen“ im Wert von 350,- Euro ist bereits in MEINEM PFK – Lehrgang integriert! Sie haben also gegenüber anderen Lehrgängen einen Preis- und Praxisvorteil!
Staatliche Förderungen
(Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsprämie und Weiterbildungsstipendium)
Sie streben die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) an? – Dann stehen Ihnen für diesen Lehrgang (inklusive Ausbilderschein / AdA) drei mögliche Fördermöglichkeiten offen:
1. Die Aufstiegsprämien der jeweiligen Bundesländer im Überblick
und
2. Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
und
3. Das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)
1. Die „Aufstiegsprämie“ der jeweiligen Bundesländer im Überblick
•Hessen 3.500 Euro
•Rheinland-Pfalz 2.000 Euro
•Bremen 4.000 Euro
•Hamburg 1.000 Euro
•Niedersachsen 1.000 Euro
•NRW 0,- Euro
•Bayern 3.000 Euro
•Baden-Württemberg 0,- Euro
•Berlin 0,- Euro
•Brandenburg 0,- Euro
•Mecklenburg-Vorpommern 2.000 Euro
•Saarland 1.000 Euro
•Sachsen 2.000 Euro
•Sachsen-Anhalt 0,- Euro
•Schleswig-Holstein 0,- Euro
•Thüringen 0,- Euro
Voraussetzungen
Antragsverfahren
2. Das Aufstiegs-BAföG
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Die drei Fortbildungsstufen sind:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
- Bachelor Professional
- Master Professional
Gefördert werden ebenso Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
- Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- sowie in Teilzeitzeit gefördert werden.
- Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
- Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
- Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
- Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
- Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.
Wer wird gefördert?
Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.
Mit dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, können Sie eine AFBG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für Sie in Betracht.
Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.
Wie wird gefördert?
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

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Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Beitrag zum Lebensunterhalt
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Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und leben nicht dauerhaft getrennt? Dann erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro.
Haben Sie Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben? Dann erhöht sich der maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro je Kind.
Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten Sie darüber hinaus auch bei Vollzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Passgenaue Förderung
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Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie um 630 Euro. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.
Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro, bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.
Ihr Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.
Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.
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Zu den Themen
- Förderrechner
- Antragsformulare
- Online-Antrag
- Informationsmaterialien
- Telefonische „Info-Hotline“
finden Sie hier (Link> https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ ausführliche Antworten.
Selbstverständlich dürfen Sie sich bei Fragen auch gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
3. Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung)
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder - Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
oder - Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung,
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus
Downloads in der Übersicht
- Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung (Download> Antrag-auf-Aufnahme-in-die-Begabtenfoerderung-berufliche-Bildung-Stand–07-04_2017-data
- Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme (Download> Antrag-auf-Foerderung-einer-Weiterbildungsmassnahme-Stand–21-12_2016-data
- Antrag auf Gewährung des IT-Bonus (Download> Antrag-auf-Gewaehrung-des-IT-Bonus-data
- Richtlinien Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung) (Download> Richtlinien-Weiterbildungsstipendium–Begabtenfoerderung-Berufliche-Bildung–data
Termine für die nächsten bundesweiten Lehrgänge „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) 2025 in Vollzeit (Online) und Teilzeit (Online)
Vollzeitlehrgang (Onlineseminar)
Seminarbeginn: 25.06. – 30.08.2025 (Vollzeit)
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag (08.00 – 17.00 Uhr)
Gesamtzeitraum: 9,5 Wochen
Unterrichtszeit: 500 Stunden zuzüglich Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (=situationsbezogenes Fachgespräch) unter Prüfungsbedingungen
Online-Konferenzsoftware: Zoom
Kursgebühr: 3.900,- Euro zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,- Euro & IHK-Prüfungsgebühren: Bitte wenden Sie sich an Ihre IHK vor Ort. (Zum Beispiel: IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)
Der bundesweite IHK-Anmeldeschluss für die Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist am 30.06.2025. Die bundesweiten schriftlichen Prüfungen finden am 29.10.2025 und am 30.10.2025 statt. Die bundesweiten mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich im Januar/Februar 2026 statt.
Ort der Prüfung: Sie können die IHK Prüfung wahlweise bei Ihnen vor Ort ablegen oder in Kassel.
Unseren Informationsflyer sowie das Anmeldungsformular zum Online-Lehrgang finden Sie nachfolgend als Download:
Download 1: Flyer_Personalfachkaufmann_Vollzeit
Download 2: Anmeldung_PFK_Online_Vollzeitkurs_2025_MQ
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Teilzeitlehrgang (Onlineseminar)
Seminarbeginn: 04.09.2025 – 24.10.2026 (Teilzeit)
Unterrichtszeiten: Donnerstag (18.00 – 21.15 Uhr) und Samstag (08.00 – 14.15 Uhr)
Gesamtzeitraum: 13,5 Monate
Unterrichtszeit: 500 Stunden zuzüglich Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (=situationsbezogenes Fachgespräch) unter Prüfungsbedingungen
Kursgebühr: 3.900,- Euro zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,- Euro & IHK-Prüfungsgebühren: Bitte wenden Sie sich an Ihre IHK vor Ort. (Zum Beispiel IHK Kassel-Marburg 323,- Euro)
Der bundesweite IHK-Anmeldeschluss für die Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist am 30.06.2026. Die bundesweiten schriftlichen Prüfungen finden am 28.10.2026 und am 29.10.2026 statt. Die bundesweiten mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich im Januar/Februar 2027 statt.
Ort der Prüfung: Sie können die IHK Prüfung wahlweise bei Ihnen vor Ort ablegen oder in Kassel.
Unseren Informationsflyer sowie das Anmeldungsformular zum Online-Lehrgang finden Sie nachfolgend als Download:
Download 1: Flyer_Personalfachkaufmann_Teilzeit
Download 2: Anmeldung_PFK_Online_Teilzeitkurs_2025_MQ
Bundesweite Zulassungsvoraussetzungen der Industrie- und Handelskammern, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss im Personalbereich abgeleistet sein oder wesentliche Bezüge zum Personalbereich haben. Bis zur Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“/„Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignung) nachgewiesen werden.
Sie haben Fragen? – Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter.
Wo: Online (Den Link zur Veranstaltung senden wir Ihnen gern per Mail zu)
Wer: Alle Interessenten, die sich für eine berufliche Weiterbildung/Aufstiegsfortbildung im Personalbereich interessieren (bundesweit)
Wann: 18.00 – 20.00 Uhr.
Themen der Veranstaltung:
- Vorstellung des Dozenten
- Nutzen/Vorteile des IHK Abschlusses „Geprüfte Personalfachkauffrau“ / „Geprüfter Personalfachkaufmann„
- Was ist „Wirtschafts- und Personalpsychologie“ und welchen Nutzen haben Sie als Teilnehmer/in davon in der Berufspraxis?
- Vorstellung der Seminarinhalte (gemäß Rahmenplan) und meine zusätzlichen praxisorientierten Lerninhalte und Lernhilfen (Din-A 3 Mind-Maps, eigenes Lehrwerk)
- Vorstellung der Fachliteratur (z.B. Prof. Dr. Uwe Kanning, Prof. Dr. Simone Kauffeld, Prof. Dr. Heinz Schuler et al.)
- Ablauf des Seminars
- Ablauf der IHK Prüfungen (bundesweit einheitlich)
- Prüfungsvorbereitung
- Aufstiegsförderung (AFBG) & KFW-Bank & Bildungsurlaub
- Erfolgsprämien der bundesweiten Industrie- und Handelskammern
- Fragen der Teilnehmer/innen
Haben Sie Interesse teilzunehmen? – Gern senden wir Ihnen den Link per Mail zu. Sie können uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.
Wir freuen uns auf interessante Gespräche mit Ihnen.
Ihr Marc-Michael Gallus