Termine für die nächsten bundesweiten Lehrgänge „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) 2026 in Teilzeit (Online)

 

Teilzeitlehrgang (Onlineseminar)

Seminarbeginn: 02.09.2026 – 20.10.2027 (Teilzeit)

Unterrichtszeiten: Mittwoch (18.00 – 21.15 Uhr) und Samstag (08.00 – 14.15 Uhr)

Gesamtzeitraum: 13,5 Monate

Unterrichtszeit: 500 Stunden zuzüglich Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (=situationsbezogenes Fachgespräch) unter Prüfungsbedingungen

Kursgebühr: 4.056,- Euro zuzüglich Schulungsunterlagen in Höhe von 90,- Euro & IHK-Prüfungsgebühren: Bitte wenden Sie sich an Ihre IHK vor Ort. (Zum Beispiel IHK Kassel-Marburg 752,- Euro)

Der bundesweite IHK-Anmeldeschluss für die Herbstprüfung 2027 „Geprüfter Personalfachkaufmann“ / „Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) ist am 30.06.2027. Die bundesweiten schriftlichen Prüfungen finden am 25.10.2027 und 26.10.2027 statt. Die bundesweiten mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich im Januar/Februar 2028 statt.

Ort der Prüfung: Sie können die IHK Prüfung wahlweise bei Ihrer IHK vor Ort ablegen oder in Kassel.

Unseren Informationsflyer sowie das Anmeldungsformular zum Online-Lehrgang finden Sie nachfolgend als Download:

Download 1: Flyer_Weiterbildung_Personalfachkaufmann_Teilzeit_2026

Download 2: PFK_Teilzeit_Onlinekurs_2026_000945

 

Bundesweite Zulassungsvoraussetzungen der Industrie- und Handelskammern, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss im Personalbereich abgeleistet sein oder wesentliche Bezüge zum Personalbereich haben. Bis zur Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann“/„Geprüfte Personalfachkauffrau“ (IHK) müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignung) nachgewiesen werden.

 

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