Wie genau sieht die Prüfung aus?

Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Teilen und einem mündlichen Fachgespräch.

Übersicht über die Prüfungsfächer und die Prüfungsstruktur

Handlungsbereicheschriftlichmündlich
1 Personalarbeit organisieren und durchführenXEINE mündliche Ergänzungsprüfung möglich,
2 Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführenXWENN in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung
3 Personalplanung, -marketing, -und controlling gestalten und umsetzenXeine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht wurde. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen
4 Personal- und Organisationsentwicklung steuernXPrüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der
Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kennt-nisse (erfolgreich abgelegte Ausbilder-Eignungsprüfung) zu erbringen.
5 Situationsbezogenes FachgesprächX

Schriftliche Prüfung

Die Handlungsbereiche 1 – 4 sind schriftlich zu prüfen. In einer schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet.

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Situationsbezogenes Fachgespräch:

Im Handlungsbereich „Situationsbezogenes Fachgespräch“ ist eine mdl. Prüfung durchzuführen. Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, indem der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden sollen.

Dazu soll der Prüfungsteilnehmer zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das Fachgespräch höchstens 30 Min. dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer mit geeigneten Medien seine Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Die Freistellung vom situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht zulässig.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wichtige Hinweise zur Durchführung des „Situationsbezogenen Fachgespräches“

Zur Bedeutung des Fachgespräches:

In der mündlichen Prüfung, dem „situationsbezogenen Fachgespräch“, ist ein konkreter betrieblicher Beratungsauftrag der Ausgangspunkt. Dieser Beratungsauftrag ist vom Prüfungsteilnehmer zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt durch die Erstellung eines personalpolitischen Entscheidungsvorschlags und der Präsentation vor den Geschäftsführern (= Prüfungsausschussmitglieder). Das „situationsbezogene Fachgespräch“ wird somit in der Form eines „Rollenspiels“ durchgeführt. Geprägt durch den Praxisbezug der Lehrgangskonzeption ist das situationsbezogene Fachgespräch ein wichtiger Bestandteil der Prüfung. Im Rahmen dieses Gespräches können alle zur Verfügung stehenden Personaltools – von der Personalplanung bis zum Personalabbau – vernetzt und miteinander kombiniert werden. Die Prüfungsteilnehmer weisen in diesem Fachgespräch ihre persönliche Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz in Situationen mit hoher Praxisrelevanz nach.
Die angehenden Personalfachkaufleute können somit in diesem Gespräch zeigen, dass sie Ihr personalwirtschaftliches Fachwissen in betriebswirtschaftlichen Situationen anwenden können. Ein wichtiges Lern- und Prüfungsziel ist hier die angemessene und effiziente Kommunikation mit internen und externen Gesprächspartnern. In diesem Zusammenhang ist ferner der Einsatz argumentations- und präsentationstechnischer Instrumente gefragt. Das situationsbezogene Fachgespräch ist ein eigenständiges Prüfungsfach.

Die rechtlichen Grundlagen für das Fachgespräch:

> § 2 Abs. 2: „Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung (Sit. Fachgespräch) ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung … zu erbringen.“


> § 3 Abs. 5: „Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seinen/ihren Lösungsvorschlag dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.“


> § 4 Abs. 5: „Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betrieblichen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er/sie nachweisen, dass er/sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.“

Die Erstellung der Themenvorschläge für den Prüfungsausschuss:

Zur Durchführung des situationsbezogenen Fachgespräches ist der Teilnehmer verpflichtet,
zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einzureichen (§ 3 Abs. 5).
Die Aufforderung zur Abgabe der Themenvorschläge erfolgt rechtzeitig durch die IHK.

Die beiden Themenvorschläge – also die zu wählenden betrieblichen Beratungsaufträge – für
das situationsbezogene Fachgespräch können aus allen vier Handlungsbereichen der Prüfung
ausgewählt werden:

1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern

> Beide einzureichende Themenvorschläge sind gleichwertig – es gibt kein „Vorzugsthema“.

> Die beiden Themenvorschläge müssen sich inhaltlich deutlich voneinander unterscheiden.

> Jeder Themenvorschlag enthält den Namen des Prüfungsteilnehmers.

> Jeder Themenvorschlag hat einen kurzen, prägnanten Titel.

> Jeder Themenvorschlag ist mit einer beizufügenden Grobgliederung zu erläutern. Die Struktur der Grobgliederung ist vom Prüfungsteilnehmer zu erstellen. Die Grobgliederung sollte u. a. eine logische Situationsbeschreibung und eine klare Aufgaben-Problemstellung enthalten. Durch die Grobgliederung soll dem Prüfungsausschuss deutlich werden, in welcher Breite bzw. Tiefe das Thema bearbeitet wird und wie der Ablauf bzw. die Themenstellung strukturiert ist.

> Jeder Themenvorschlag mit Grobgliederung ist auf maximal einer DIN-A-4 Seite darzulegen.

> Der Prüfungsausschuss kann den Umfang des Themas begrenzen (Vgl. § 3 Abs. 5).
> Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema.

Die Durchführung des Fachgespräches:

Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten. (10 Minuten Präsentation / 20 Minuten Prüfungsgespräch). Die 10 Minuten Präsentationszeit sind vom Prüfungsteilnehmer möglichst exakt einzuhalten. Die Präsentation ist entsprechend der Präsentationszeit (10 Min.) zu erstellen.

Der Prüfungsteilnehmer ist für die Medienauswahl und für den Medieneinsatz im Rahmen der mündlichen Prüfung verantwortlich. Im Prüfungsraum stehen die folgenden Medien / Medienträger zur Verfügung: Tafel (auch magnetisch), Dokumentenkamera und Beamer, Overhead-Projektor, Flip-Chart und Pinnwand. Der Prüfungsteilnehmer kann darüber hinaus auch andere Medien einsetzen bzw. zur Prüfung mitbringen (z. B. Laptop + Beamer). Der Prüfungsteilnehmer ist dabei für den sinnvollen Einsatz und die Funktion selbst verantwortlich.

Der Prüfungsteilnehmer übereicht der Prüfungskommission im Rahmen des Fachgespräches ein kurz gefasstes Exposé (maximal drei DIN-A-4 Seiten) zur betrieblichen Situationsaufgabe in 3-facher Ausfertigung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsleistungen des Prüfungsteilnehmers im situationsbezogenen Fachgespräch durch den Prüfungsausschuss stehen folgende Kriterienbereiche im Mittelpunkt:

> Durchführung der Präsentation

> Medieneinsatz / optischer Aufbau

> Fachwissen

> Gesprächsführung